Das Ärzteehepaar Dr. Walter (1912-2006) und Dr. Gertrud Pförtner (1912-2001) hat mit seinem gemeinsamen Testament vom 25. September 2001 eine Stiftung begründet und ihren Zweck wie folgt definiert: “Zweck der Stiftung ist die finanzielle Förderung der Forschung und Wissenschaft auf dem Gebiet der Förderung des Verständnisses und der Anregung zum Studium der Philosophie Schopenhauers.” Unter juristischer Begleitung hat das Stifterehepaar seinen Willen präzisiert und in einer Satzung konkreten Ausdruck verliehen. Darin wird bestimmt, daß die Stiftung die Kapitalerträge für die finanzielle Unterstützung der “Schopenhauer-Forschungsstelle an der Universität Mainz” zur Schaffung einer Arbeitsstelle, für die kontinuierliche finanzielle Unterstützung bei der Erstellung des “Schopenhauer-Jahrbuchs”, für die Finanzierung einer Teilzeitstelle im zur Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg Frankfurt gehörenden “Schopenhauer-Archiv” sowie im Rahmen ihrer sonstigen Zwecksetzung zu verwenden hat.
Entsprechend den Ausführungsbestimmungen der Satzung konstituierte sich der Stiftungsvorstand am 13. November 2006 in Hannover. Er besteht gegenwärtig aus:
Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter Birnbacher (Düsseldorf), Vorsitzender
Helmut Tusch (Hannover)
Dr. Mathias Jehn (Frankfurt a.M.)
Der Vorstand ist übereingekommen, dass Anträge zur finanziellen Unterstützung, die inhaltlich dem Stiftungszweck entsprechen, bei dem Präsidenten der Schopenhauer-Gesellschaft bis zum 31. März eines jeden Jahres schriftlich eingereicht werden. Über die Förderung eines Vorhabens entscheidet der Vorstand der Stiftung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.